Domain reservieren und für eine spätere Nutzung vorhalten
Ist es möglich, eine Domain Reservierung durchzuführen, um eine Internetadresse für zukünftige Zwecke nutzen zu können?
Mit einigen Ausnahmen existiert keine verbindliche Domainreservierung. Um sich eine bestimmte Adresse für eine Internetseite zu reservieren, muss diese auf den eigenen Namen oder auf den einer Vertrauensperson registriert werden. In vielen Fällen wird deshalb der Begriff Domainreservierung mit einer
Domainregistrierung gleichgesetzt. Bei einer Registrierung wird der Antragsteller zum Eigentümer der Domain, kann diese verkaufen und ist rechtlich für den Inhalt der Webseite verantwortlich.
Das bedeutet, für einen Interessenten fallen die gleichen Kosten an - unabhängig, ob er eine Domain für den zukünftigen Gebrauch reservieren oder für den sofortigen Nutzen registrieren möchte. Eine Art "Treuhandservice", um eine URL ohne Registrierung zu reservieren, wird nur in sehr seltenen Fällen und bei kommerziell interessanten Adressen angeboten.
Auf welche Kriterien sollte beim Domain reservieren geachtet werden?
Eigentlich können alle beliebigen Adressen mit einer Länge von mehr als ein und weniger als 64 Zeichen genutzt werden, um eine Internetseite zu registrieren. Allerdings hängen die exakten Vorgaben zur Verfügbarkeit von Zeichen (Buchstaben, Zahlen, Sonderzeichen) sowie die Zeichenanzahl jeweils immer von der gewählten Domainendung ab. Bei der klassischen DE Domain sind beispielsweise 1 bis 63 Zeichen inklusive Sonderzeichen wie Umlaute erlaubt, während bei der exotischen ME Domain 2 bis 63 Zeichen, aber keine Umlaute erlaubt sind. Unterschiedliche Richtlinien kann es auch bezügliche der grundsätzlichen Vergabe geben, beispielsweise, dass ein lokaler Kontakt im Land benötigt wird.
Zudem ist es vor der Verwendung unverzichtbar, einige rechtliche Bedingungen zu überprüfen, um nicht eine eventuell teure Abmahnung zu riskieren. So muss beispielsweise das Namens- und Markenrecht beachtet werden, nach der eine Person oder eine eingetragene Marke die Verwertungsrechte ihres Namens besitzen. Dies gilt auch, wenn Dritte eine Domain reservieren, die teilweise einen fremden Namen beinhalten. Deshalb ist es beispielsweise einem Autohändler nicht gestattet, einen Namen wie bmw-mustermann.de zu verwenden, sofern er nicht die ausdrückliche Genehmigung des Namensinhabers (hier BMW) dazu hat.
Wie ist das Vorgehen beim Domain reservieren?
Wie bei allen Projekten sollte die Domainreservierung mit einem umfassenden und gründlichen
Domaincheck beginnen. Dabei ist die Verfügbarkeit anderer Endungen, die Kosten für bestimmte Domains und der voraussichtliche Umfang der Internetpräsenz besonders zu beachten.
Ein ausführlicher Domain Vergleich kann dabei helfen, die besten und günstigsten Angebote auf dem Markt zu finden. Je nachdem, ob nur die einzelne Domain benötigt wird, oder ob zusätzlich auch ein passendes Webhosting gebraucht wird, können verschiedene Angebote die passende Lösung sein.
Wurde das passende Angebot ausgewählt, gilt es die gewünschte Domain zu registrieren und auf diese weise verbindlich auf den eigenen Namen zu reservieren. In der Regel dauert es nur wenige Minuten, bis die
Domainvergabe abgeschlossen ist und die
Domain eingerichtet werden kann. Dabei wir die Domain dem eigenen Account beim Domainanbieter zugefügt. Nun kann der neue Domain-Inhaber selbst über das weitere Vorgehen entschieden. Entweder wird die Domain auf ein bestehendes Webhosting bzw. eine bestehende Domain weitergeleitet oder es werden die Daten auf den zur neuen Domain gehörenden Webspace hochgeladen.
Ist es möglich, rechtssicher und verbindlich eine Domain zu reservieren?
Bei einigen sehr begehrten Domains können viele Versuche zeitgleich erfolgen, eine Internetseite zu registrieren. Dies gilt insbesondere für "Expired Domains" - also solche, bei denen die Registrierung nicht erneuert wurde und die schon eine gewisse Popularität erreicht haben. Sie gelten deshalb als besonders "wertvoll", weil bereits viele Links auf diese Seite zielen und sie daher relativ hohe Zugriffszahlen haben. In solchen Fällen werden Anträge zeitlich bearbeitet. Eigentlich sollte die Domain an den ersten Antragsteller erteilt werden, der nach dem Auslaufen der alten Registrierung versucht, die
freie URL zu reservieren. Praktisch ist dies nicht immer der Fall, da Verzögerungen in der Kommunikation auftreten können.
Prinzipiell ist ein Inhaber dazu verpflichtet, seine Domain auch aktiv zu nutzen. Dafür reicht es allerdings bereits aus, einen Webserver mit einer einzigen Seite zur Verfügung zu stellen - beispielsweise "In Gestaltung" oder das beliebte "Hello World". Liegt eine Domain einfach "brach", kann sie theoretisch gerichtlich von einem anderen Interessenten (mit berechtigtem Interesse) eingeklagt werden. Dies ist jedoch ein sehr seltener Ausnahmefall, der lediglich bei sehr populären Internetadressen auftrat und bei denen die Domainreservierung aus offensichtlichem Gewinninteresse für den Wiederverkauf vorgenommen wurde.
Wie kann man bei neuen TLD vorab eine Domain reservieren?
Eine seltene Ausnahme, bei der Domains mitunter bereits vor ihrem Gebrauch reserviert werden können, stellt die Einführung neuer Top Level Domains (TLD) dar. Diese werden in unregelmäßigen Zeitabständen freigegeben und können von einer Institution beantragt werden, die diese anschließend in Lizenz verwaltet. Einige Domain Provider haben im Rahmen der massiven Einführung von neuen TLD zwischen 2012 und 2016 ihren Kunden angeboten, eine noch nicht freigeschaltete Domain zu reservieren. Dabei handelt es sich allerdings noch nicht um eine offizielle Registrierung, sondern lediglich um eine von den Providern geführte Warteliste. Eine Reservierung begründet hier deshalb noch keinen Anspruch auf eine Zuteilung.